Meldewesen / Formular
Bürgerservice liegt uns am Herzen, denn nichts ist uns so wichtig wie die RosentalerInnen optimal zu beraten und in jeder Lebenslage zu unterstützen. Ob Bürgerservice Card, Meldezettel oder Pflegegeld Anträge - wir helfen gerne.
Pflegegeld
- Pflegegeld
- Allgemeines zum Pflegegeld
- Voraussetzungen für das Pflegegeld
- Verfahren beim Entscheidungsträger
- Verfahren vor den Gerichten
- Zuständigkeit
- Höhe des Pflegegeldes
- Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege
- Pflegende Angehörige
- Allgemeines zum Thema "Pflegende Angehörige"
- Versicherungsmöglichkeiten
- Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
- Familienhospizkarenz
- Sachwalterschaft
- Betreuung zu Hause – "24-Stunden-Betreuung"
- Soziale Dienste
- Allgemeines zu Sozialen Diensten
- Angebote sozialer Dienste
- Alten- und Pflegeheime
- Allgemeines zu Alten- und Pflegeheimen
- Alten- und Pflegeheim-Angebot
- Kosten für Alten- und Pflegeheime
- Patientenverfügung
Aktuelle Informationen über Pflege, Pflegegeld, Pflegende Angehörige, Soziale Dienste, Alten- und Pflegeheime etc.
Führerschein
- Ausbildung für den Führerschein
- Allgemeines zum Führerscheinerwerb
- Fahrausbildung – Alle Klassen
- "L17" – B-Führerschein mit 17 Jahren
- "L" – Private Übungsfahrten mit Begleitperson
- Klasse AM ("Mopedführerschein")
- Klassen A1, A2, A (Motorrad)
- Klassen C bis F (Lkw, Bus, Traktor)
- Nach bestandener Fahrprüfung
- Mehrphasenausbildung (Klassen A und B)
- Probeführerschein
- Scheckkartenführerschein
- Allgemeine Informationen
- Beantragung
- Führerscheinklassen (Klassen der Lenkberechtigung)
- Zahlencodes im Führerschein
- Kartenelemente und Sicherheitsmerkmale
- Taxilenkerausweis – Antrag
- Schülertransporte
- Behördenwege bei bestehendem Führerschein
- Verkehrsdelikte
- Vormerksystem ("Punkteführerschein")
- Führerscheinentzug – Delikte
- Alkohol am Steuer
- Drogen am Steuer
- Verkehrsstrafen im Ausland
- Führerschein für Menschen mit Behinderungen
- Führerschein in der EU und international
- Quads & Co
Gewerbe
Allgemeine Informationen
Die betreuende Person muss das freie Gewerbe "Personenbetreuung" anmelden.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Keine Gewerbeausschlussgründe (z.B. Finanzstrafdelikt, gerichtliche Verurteilung)
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann Nachsicht vom Gewerbeausschluss erteilt werden.
Zuständige Stelle
Die Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort örtlich zuständig ist:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: je nach Gewerbe das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63
Verfahrensablauf
Die Anmeldung kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen.
Die formlose Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
- Genaue Bezeichnung des Gewerbes: "Personenbetreuung"
- Genauer Standort der Gewerbeausübung
- Daten der Gewerbeanmelderin/des Gewerbeanmelders:
- Vor- und Familienname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer
Erforderliche Unterlagen
Kann die Behörde eine Abfrage der notwendigen Daten aus Registern vornehmen, sind folgende Dokumente nicht vorzulegen: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass, Bestätigung der Meldung.
- Nachweis der Personaldaten und Staatsangehörigkeit:
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Aufenthaltsberechtigung bei Drittstaatsangehörigen (ausgenommen Schweizerinnen/Schweizer) Bestätigung der Meldung
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe gemäß § 13 GewO 1994 für natürliche Personen
- Bei Namensänderung: zusätzlich:
- Heiratsurkunde oder Bescheid über die Namensänderung
- Bei Wohnsitz im Ausland bzw. Wohnsitz in Österreich, der weniger als fünf Jahre dauert: zusätzlich
- Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates (nicht älter als drei Monate)
- Bei erstmaliger Gewerbeanmeldung: zusätzlich
- Erklärung der Neugründung bzw. (Teil)Betriebsübertragung, die von der zuständigen Wirtschaftskammer bestätigt wurde
HINWEIS
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Alle Dokumente sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.
HINWEIS
Ob beglaubigte Übersetzungen aus anderen Staaten anerkannt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Zur Anerkennung der Dokumente kann beispielsweise eine Apostille erforderlich sein.
Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung in der Regel nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetschern vorgenommen werden. Eine Liste der in Österreich beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetscher finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz. In diese Liste können sich auch Dolmetscherinnen/Dolmetscher aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten eintragen lassen.
Kosten
- Anmeldung
- 47,30 Euro Bundesgebühr
- Beilage: 3,90 Euro pro Bogen
- Auszug aus dem Gewerberegister
- 7,20 Euro Bundesgebühr
- 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie zum ersten Mal ein Gewerbe anmelden, können Sie eine Gebührenbefreiung nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFÖG) in Anspruch nehmen. Erforderlich ist eine Bestätigung der zuständigen Wirtschaftskammer auf dem Formular "Erklärung der Neugründung bzw. (Teil)Betriebsübertragung" (siehe erforderliche Unterlagen). Diese ist gleichzeitig mit dem Antrag vorzulegen.
Die Gewerbeanmeldung ist sofort rechtswirksam, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und dem Antrag alle notwendigen Unterlagen beigefügt werden. Das Gewerbe kann ab dem Tag der Anmeldung ausgeübt werden.
TIPP
Die Wirtschaftskammer bietet Ihnen im Rahmen des Gründer-Service einen One-Stop-Shop für die Gewerbeanmeldung als selbstständig tätige Personenbetreuerin/selbstständig tätiger Personenbetreuer an.
Weiterführende Informationen – auch für den Fall, dass nicht eine Einzelperson, sondern eine Gesellschaft oder ein Verein eine Gewerbeberechtigung für Personenbetreuung erlangen möchte – finden sich im Kapitel "Gewerbeanmeldung" auf USP.gv.at.
Weiterführende Links
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
- Gründerservice (WKO)
- Beglaubigung (BMEIA)
- Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste (BMJ)
Zum Formular
Heirat
- Vor der Heirat
- Verlobung
- Checkliste Hochzeit
- Anmeldung zur Eheschließung
- Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung
- Die Heirat
- Standesamtliche Trauung
- Konfessionelle Trauung
- Heirat im Ausland
- Nach der Heirat
- Namensänderung
- Ehegüterrecht
- Ausstellung einer Heiratsurkunde/internationalen Heiratsurkunde
- Hochzeitsjubiläen
Aktuelle Informationen über Verlobung, Heirat, standesamtliche und konfessionelle Trauung, Namensänderung, Heirat im Ausland etc.
KFZ
- An-/Abmeldung eines Kfz
- Begutachtung (Pickerl)
- Besondere Überprüfung – Vorführung
- Kennzeichen
- Kfz-Steuern und -Abgaben
- Kfz-Auskünfte
- Typisierung von Kfz
- Eigenimport von Kfz
- Kfz-Vorschriften in Österreich
- Kfz-Verwendung im Ausland
- Parkberechtigung für Kfz
- Verkehrsunfall
- Abschleppen von Kfz
- Kfz und Behinderung
- Fahrzeugklassen
- NEU! Elektroautos und E-Mobilität
- Automatisierte Fahrsysteme
- Quads & Co
- Spritpreisrechner
- Lkw-Fahrverbote
Aktuelle Informationen über Kfz, verschärftes Handyverbot am Steuer - Alle Details, An- und Abmeldung, Begutachtung (Pickerl), automatisierte Fahrsysteme, Kennzeichen, Typisierung, Eigenimport etc.
Reisepass
ACHTUNG!
Jeder sechste Reisepass läuft 2017 ab – Rechtzeitig beantragen spart Zeit. 1,1 Millionen Reisepässe verlieren im Jahr 2017 ihre Gültigkeit. Das sind deutlich mehr als in einem durchschnittlichen Jahr. Vor allem in den Monaten März bis Juli 2017 wird es zu einem großen Andrang und längeren Wartezeiten in den Passämtern kommen. Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen ob sein Reisepass noch gültig ist.
HINWEIS: Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich ihn zu verlängern.
Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
- Reisepass – Passpflicht, Reisen mit verloren/gestohlen gemeldeten Reisepässen, Reisen mit Kindern ohne Eltern etc.
- Reisepass – Einreisebestimmungen
- Reisepass – Eintragung von Namen und akademischen Graden
- Reisepass – Neuausstellung
- Reisepass – Änderungen und Ergänzungen
- Reisepass – Minderjährige unter 18 Jahren
- Reisepass – Verlust oder Diebstahl
- Verlust oder Diebstahl im Inland
- Verlust oder Diebstahl im Ausland
- Wiederauffindung/Hinweis
- Notpass
Aktuelle Informationen über Reisepass, Neuausstellung, Einreisebestimmungen, Reisen mit verloren/gestohlen gemeldeten Reisepässen, Reisen mit Kindern ohne Eltern etc.
Todesfall
- Grabnutzungsrecht
- Graberwerb
- Grabverlängerung
- Erste Schritte nach Eintreten eines Todesfalls
- Todesfall in einer Wohnung
- Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim
- Todesfall an einem öffentlichen Ort
- Totenbeschau
- Anzeige des Todesfalls – Ausstellung einer Urkunde über einen Sterbefall/eines Registerauszugs Tod
- Einsargung und Beförderung
- Allgemeines zur Einsargung und Beförderung
- Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses
- Bestattung
- Todesfall/Bestattung im Ausland
- Meldungen nach dem Todesfall
- Meldung des Todesfalls: Arbeitgeber
- Meldung des Todesfalls: Finanzamt
- Meldung des Todesfalls: Fischereikarte
- Meldung des Todesfalls: Geldinstitute
- Meldung des Todesfalls: Grundbuch
- Meldung des Todesfalls: Jagdkarte
- Meldung des Todesfalls: Pensionsversicherungsträger
- Meldung des Todesfalls: Sachwalterschaft
- Meldung des Todesfalls: Sonstige Versicherungen
- Meldung des Todesfalls: Sozialamt
- Meldung des Todesfalls: Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Meldung des Todesfalls: Zulassungsbehörde/Kfz-Abmeldung/Kfz-Versicherung
- Privatrechtliche Verpflichtungen von Verstorbenen – Auflösung bzw. Abänderung
- Steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten
- Verlassenschaftsverfahren
- Amtswege rund um den Todesfall
- Ausstellung einer Sterbeurkunde/internationalen Sterbeurkunde
- Registerauszug Tod
Aktuelle Informationen über Todesfall, Graberwerb, Totenbeschau, Bestattung, Meldungen nach dem Todesfall, Verlassenschaftsverfahren etc.
Zur Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerst kranker Kinder haben Sie die Möglichkeit, Familienhospizkarenz in Anspruch zu nehmen.
Umzug
- Checkliste Umzug
- Vor dem Umzug – Checkliste
- Nach dem Umzug – Checkliste
- Meldepflicht
- Anmeldung
- Ummeldung
- Abmeldung
- Sonstige An- und Abmeldungen
- Adressänderungen
- Informationen über den neuen Wohnort
- Sonderurlaub (Urlaub aus sonstigen persönlichen Gründen)
- Umzug ins Ausland
- Einreise, Aufenthalt und Niederlassung in der EU
- Erwerbstätigkeit in der EU
- Studieren in der EU
- Checkliste Arbeiten und Wohnen in Österreich
- Checkliste Arbeiten und Wohnen in Österreich für EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger und Schweizerinnen/Schweizer
- Checkliste Arbeiten und Wohnen in Österreich für Drittstaatsangehörige
Aktuelle Informationen über Umzug, Meldepflicht, Adressänderungen etc.
Verein
- Allgemeines zum Vereinswesen
- Vereinsgründung
- Organe des Vereins
- Mitglieder des Vereins
- Vertretung des Vereins
- Statuten
- Statutenänderung
- Vereinsregister – Auskunft, Abfrage
- Vereinsauflösung – freiwillig
- Vereinsauflösung – behördlich
- Haftung
- Veranstaltungsanmeldung
Aktuelle Informationen über Vereine und Veranstaltungen, Vereinsgründung, Mitglieder des Vereins, Haftung, Veranstaltungsanmeldung etc.